Fahrzeug Individualisierung & Veredelung

 

Eintragungen, Änderungsabnahmen & Tuning
Tücken bei Umbau und Tuning

Die Möglichkeiten, ein Fahrzeug den ganz persönlichen Wünschen anzupassen, sind heute schier unendlich. Die Angebotspalette reicht von Leichtmetallfelgen mit Breitreifen über ein Sonderlenkrad, Schalensitze oder Klappenauspuffanlagen bis hin zum Motortuning. Wenn die Sonderwünsche über die vom Fahrzeughersteller angebotenen Extras hinausgehen, müssen die Änderungen zu Ihrer eigenen Sicherheit von offizieller Stelle abgesegnet werden. Das gilt natürlich auch für Änderungen wie z.B. den Ausbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil, den Anbau einer Anhängerkupplung oder die Montage einer Kraftradverkleidung. Anbieter vermitteln nicht selten, dass ein Umbau ohne Weiteres durchgeführt werden kann.
Ein Änderungsgutachten nach §19 StVZO kann aber selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen. Die Sachverständigen von TÜV SÜD wissen, welche Umbauten genehmigt werden müssen und empfehlen, Tuningprojekte vorab zu besprechen.

 
 

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Berlin Ludwigsfelde

 
 

Änderungsgutachten nach §19

Das Angebot an Tuningkits und Tuningteilen ist riesig, dabei ist es schwierig den Überblick zu behalten. Anbieter vermitteln häufig, dass Umbauten ohne Weiteres durchgeführt werden können – das ist meist ein Trugschluss. Ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 kann selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen. Denn genauso groß wie das Angebot ist die Vielfalt an Regularien, die beim Eingriff in ein Serienmodell beachtet werden müssen. Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist sowie verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden.

Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (zum Beispiel Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen umgehend durch die Zulassungsstelle die Papiere berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Befassung mit den Papieren wie Umzug oder Halterwechsel das vom TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen. Die Sachverständigen von TÜV SÜD wissen, welche Umbauten genehmigt werden müssen, und empfehlen, Tuningprojekte vorab zu besprechen.

 

Häufig gestellte Fragen Rund ums Tuning

Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE?

Jedes Teil, das Sie nachträglich an Ihrem Auto verbauen möchten, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schaffen ABE und Teilegutachten. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind. Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig. Aber Achtung! Beide Dokumente beziehen sich nur darauf, dass der Rest der jeweiligen Baugruppe dem Serienzustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, bzw. ist die weitere Änderung nicht im Gutachten erfasst, ist eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19(2)/21 StVZO erforderlich, eine sogenannte Einzelabnahme. Sie sind nicht sicher, was bei Ihnen notwendig ist? Dann kontaktieren Sie unsere Experten über das Kontaktformular!

Ich möchte eine Downpipe oder eine geänderte Ansaugung verbauen. Was muss ich beachten?

Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt. Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Außerdem kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung.

Ich möchte ein Gewindefahrwerk verbauen und eintragen lassen. Was muss ich beachten?

Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass Ihr Fahrwerk in einer Fachwerkstatt gemäß den Herstellervorgaben verbaut wird. Weiterhin müssen die Mindesthöhen gemäß Teilegutachten sowie Lichtaustrittskante, die Bodenfreiheit von 8 cm sowie eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen zu allen anderen Bauteilen im verschränkten Zustand beachtet werden. Ist dies der Fall, steht einer erfolgreichen Eintragung nichts im Weg. Achtung! In den meisten Fällen sind Gewindefahrwerke nicht mit Nachrüstfelgen geprüft! Daher ist meistens für diese Kombination eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO erforderlich. einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO. Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift. Bei einer Einzelabnahme müssen die Papiere umgehend durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt. Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Änderung an den Papieren, z. B. bei Umzug oder Halterwechsel das von TÜV SÜD ausgestellte Gutachten mitzuführen.

Ich möchte die Leistung meines Motors steigern. Was muss ich beachten?

Eine Leistungssteigerung unterliegt grundsätzlich den Vorgaben des VdTÜV Merkblattes 751. In diesen Vorgaben sind mehrere Nachweise erforderlich, die nur mit hohem Kostenaufwand zu erbringen sind. Zusatzboxen ohne Gutachten sind zwar meistens günstiger, sind aber nur mit sehr hohem Kostenaufwand eintragbar. Daher ist es ratsam, einem Tuner zu vertrauen, welcher die nötigen Nachweise in Form eines Teilegutachtens zur Verfügung stellt. Bei Fragen helfen Ihnen unsere TÜV SÜD-Sachverständigen über das Kontaktformular gern weiter.

Ich möchte an meinem fahrzeug ein Tuningteil montieren, welches über kein Teilegutachten oder eine ABE verfügt. Was muss ich beachten?

Ein Teilegutachten oder eine ABE ist immer der Nachweis, dass das beschriebene Teil den Anforderungen für den Betrieb an dem im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen entspricht. Dafür müssen die Teile einige Anforderungen erfüllen. Möchte man nun dieses Teil an ein anderes Fahrzeug montieren und eintragen, kann man das jeweilige Teilegutachten oder ABE als Grundlage für eine Einzelabnahme heranziehen. Durch diese Dokumente ist nachgewiesen, dass das Teil grundsätzlich für den Betrieb an Fahrzeugen geeignet ist. Der Sachverständige prüft dann bei der Abnahme ob das Teil technisch an dem gewünschten Fahrzeug verbaut werden kann.

 
 

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